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   LAG Schleswig-Holstein, 06.08.2015 - 4 Sa 62/15   

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https://dejure.org/2015,36069
LAG Schleswig-Holstein, 06.08.2015 - 4 Sa 62/15 (https://dejure.org/2015,36069)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06.08.2015 - 4 Sa 62/15 (https://dejure.org/2015,36069)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06. August 2015 - 4 Sa 62/15 (https://dejure.org/2015,36069)
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  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Feststellungsklage, Negative Feststellungsklage, Feststellungsinteresse, Rufbereitschaft, Arzt

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 273/12

    Außerordentliche Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung - Rechtsirrtum

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.08.2015 - 4 Sa 62/15
    Einem klagabweisenden Urteil kommt also dieselbe Rechtskraftwirkung zu wie einem Urteil, das das Gegenteil dessen, was mit der negativen Feststellungsklage begehrt wird, positiv feststellt (BAG, Urteil vom 29.8.2013 - 2 AZR 273/12 - zitiert nach juris Rn. 22; Vollkommer in Zöller, § 322 ZPO, Rn. 11, 30. Auflage).
  • BAG, 04.08.1988 - 6 AZR 48/86

    Vergütung von Bereitschaftszeiten als Bereitschaftsdienst - Begriff des

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.08.2015 - 4 Sa 62/15
    (BAG, Urteil vom 4.8.1988 - 6 AZR 48/86 -, zitiert nach juris Rn. 21).
  • BGH, 13.01.2010 - VIII ZR 351/08

    Wohnraummiete: Feststellungsinteresse des Mieters hinsichtlich der Unwirksamkeit

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.08.2015 - 4 Sa 62/15
    Bei einer negativen Feststellungsklage entsteht das erforderliche Feststellungsinteresse des Klägers regelmäßig aus einer vom Beklagten aufgestellten Bestandsbehauptung (Berühmung) der vom Kläger verneinten Rechtslage (ständige Rechtsprechung, BGHZ 91, 37, 41; BGH VIII ZR 351/08 vom 13.1.2010).
  • BGH, 04.04.1984 - VIII ZR 129/83

    Schutzwirkung des AbzG hinsichtlich Dritter aus einem Kredit verpflichteter

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.08.2015 - 4 Sa 62/15
    Bei einer negativen Feststellungsklage entsteht das erforderliche Feststellungsinteresse des Klägers regelmäßig aus einer vom Beklagten aufgestellten Bestandsbehauptung (Berühmung) der vom Kläger verneinten Rechtslage (ständige Rechtsprechung, BGHZ 91, 37, 41; BGH VIII ZR 351/08 vom 13.1.2010).
  • LAG Sachsen, 20.06.2013 - 6 Sa 246/13
    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.08.2015 - 4 Sa 62/15
    Der Beklagte hat dagegen seinerzeit vor dem Landesarbeitsgericht Berufung eingelegt (6 Sa 246/13) und das Landesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 18. Dezember 2013 gemäß § 278 Abs. 6 Satz 2 ZPO das Zustandekommen eines gerichtlichen Vergleichs mit folgendem Inhalt festgestellt: 1. " Der Beklagte erklärt, dass er gesundheitlich ohne Einschränkung in der Lage ist, Rufbereitschaftsdienst zu leisten und die gegebenenfalls auf der Intensivstation anfallenden Arbeiten zu verrichten.
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