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LAG Schleswig-Holstein, 06.08.2015 - 4 Sa 62/15 |
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LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06. August 2015 - 4 Sa 62/15 (https://dejure.org/2015,36069)
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Volltextveröffentlichung
- LAG Schleswig-Holstein
Feststellungsklage, Negative Feststellungsklage, Feststellungsinteresse, Rufbereitschaft, Arzt
Verfahrensgang
- ArbG Lübeck, 21.01.2015 - 4 Ca 1860/14
- LAG Schleswig-Holstein, 06.08.2015 - 4 Sa 62/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 273/12
Außerordentliche Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung - Rechtsirrtum
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.08.2015 - 4 Sa 62/15
Einem klagabweisenden Urteil kommt also dieselbe Rechtskraftwirkung zu wie einem Urteil, das das Gegenteil dessen, was mit der negativen Feststellungsklage begehrt wird, positiv feststellt (BAG, Urteil vom 29.8.2013 - 2 AZR 273/12 - zitiert nach juris Rn. 22;… Vollkommer in Zöller, § 322 ZPO, Rn. 11, 30. Auflage). - BAG, 04.08.1988 - 6 AZR 48/86
Vergütung von Bereitschaftszeiten als Bereitschaftsdienst - Begriff des …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.08.2015 - 4 Sa 62/15
(BAG, Urteil vom 4.8.1988 - 6 AZR 48/86 -, zitiert nach juris Rn. 21). - BGH, 13.01.2010 - VIII ZR 351/08
Wohnraummiete: Feststellungsinteresse des Mieters hinsichtlich der Unwirksamkeit …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.08.2015 - 4 Sa 62/15
Bei einer negativen Feststellungsklage entsteht das erforderliche Feststellungsinteresse des Klägers regelmäßig aus einer vom Beklagten aufgestellten Bestandsbehauptung (Berühmung) der vom Kläger verneinten Rechtslage (ständige Rechtsprechung, BGHZ 91, 37, 41; BGH VIII ZR 351/08 vom 13.1.2010). - BGH, 04.04.1984 - VIII ZR 129/83
Schutzwirkung des AbzG hinsichtlich Dritter aus einem Kredit verpflichteter …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.08.2015 - 4 Sa 62/15
Bei einer negativen Feststellungsklage entsteht das erforderliche Feststellungsinteresse des Klägers regelmäßig aus einer vom Beklagten aufgestellten Bestandsbehauptung (Berühmung) der vom Kläger verneinten Rechtslage (ständige Rechtsprechung, BGHZ 91, 37, 41; BGH VIII ZR 351/08 vom 13.1.2010). - LAG Sachsen, 20.06.2013 - 6 Sa 246/13
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.08.2015 - 4 Sa 62/15
Der Beklagte hat dagegen seinerzeit vor dem Landesarbeitsgericht Berufung eingelegt (6 Sa 246/13) und das Landesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 18. Dezember 2013 gemäß § 278 Abs. 6 Satz 2 ZPO das Zustandekommen eines gerichtlichen Vergleichs mit folgendem Inhalt festgestellt: 1. " Der Beklagte erklärt, dass er gesundheitlich ohne Einschränkung in der Lage ist, Rufbereitschaftsdienst zu leisten und die gegebenenfalls auf der Intensivstation anfallenden Arbeiten zu verrichten.